Einer der geldwerten Vorteile eines in Panama registrierten Unternehmens ist die gesetzlich verankerte Territorialbesteuerung. Das bedeutet, dass ausländische Einkünfte nicht zu deklarieren sind und unversteuert bleiben. Eine solche unternehmerfreundliche Regelung hat naturgemäß über die Jahre eine Vielzahl Unternehmensgründungen befördert.
DAS PROBLEM
Die Hochsteuerländer, z.B. unter dem Dach der G7, sehen das nicht gern und behindern den Geschäftsverkehr ihrer Unternehmen mit Panama nach Kräften. Dafür gibt es dann schwarze und graue Listen und Panama, als klassische Steueroase, ist da immer wieder gelistet worden, mehr oder weniger zu Recht. Schon wieder schwarze Liste “Deutschland rät von Geschäften mit Panama ab, weil … Breaking News: Schwarze Liste abgelehnt Steueroasen sind Schurkenstaaten
FATF UND PANAMA
Schon 1989 haben die G7 Länder die Financial Action Task Force initiiert, um effizienter gegen grenzüberschreitende Geldwäsche vorgehen zu können, nach 9/11 um Terrorfinanzierung erweitert.
Vor einigen Jahren stellte die Organisation nun fest, dass es in Panama’s Bankensystem Mängel der Geldwäscheprävention gäbe. Man drängte auf einen Aktionsplan, um diese Mängel und die damit verbundenen Probleme abzustellen.
ERGEBNISSE
In der jüngsten Plenarsitzung der FATF hob deren Präsident nun den erzielten Fortschritte hervor und bescheinigte Panama, dass es den vereinbarten Aktionsplan zur Behebung der bei der Geldwäscheprävention festgestellten Mängel im Wesentlichen abgeschlossen hat, was bedeutet, dass das Land kurz davor steht, die graue Liste der internationalen Organisation zu verlassen.
Die Ankündigung erfolgte am Ende der zweiten Plenarsitzung der FATF in diesem Jahr in Paris, Frankreich.
Präsident Kumar wies darauf hin, dass das Land nachweislich über ein solides System verfügt, um angemessene und aktualisierte Informationen über die Endbegünstigten der Unternehmen zu erhalten, sowie über einen rechtzeitigen Zugang zu Informationen durch die zuständigen Behörden.
In einer Erklärung verwies die Organisation auf Maßnahmen, die Panama in den letzten Jahren ergriffen hat, wie z. B. die Stärkung des Verständnisses für die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und die Ergreifung von Maßnahmen zur Identifizierung von nicht lizenzierten Geldüberweisern, die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes zur Überwachung des Nicht-Finanzsektors und die Anwendung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen gegen Verstöße gegen die Geldwäsche; Nutzung der Informationen der Finanzanalyseeinheit für Geldwäscheuntersuchungen, Nachweis der Fähigkeit zur Ermittlung und Verfolgung von Geldwäsche im Zusammenhang mit ausländischen Steuerstraftaten sowie rechtzeitige und konstruktive internationale Zusammenarbeit.
VOR-ORT-BESUCH
Sobald der Aktionsplan fertiggestellt ist, werden FATF-Experten das Land im September vor Ort besuchen, um die bisherigen Fortschritte zu überprüfen und sicherzustellen, dass die ergriffenen Maßnahmen auf Dauer Bestand haben.
Die Agentur erwartet, dass das Land ein hohes politisches Engagement zeigt, um die Geldwäscheprävention weiter zu stärken.
Sobald der Bericht des Expertenteams vorliegt, werden die Beratungen in der Plenarsitzung im Oktober 2023 stattfinden, und Panamas Streichung von der grauen Liste könnte offiziell gemacht werden.
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