Seit Condor auf einem Direktflug von Frankfurt nach Panama City mit Kurzstop in Santo Domingo am 5. Juli 2015 unseren Koffer versenkt hat, zog sich die Klärung bis zum gestrigen Dienstag hin. Dazu gab es immer wieder Postings. Hier und hier und hier und hier …
Nun hat der Termin vor dem Amtsgericht in Rüsselsheim stattgefunden und wir haben gewonnen. Nicht mit unserer Maximalforderung, aber völlig zufriedenstellend.
Für die Condor wurde das Urteil doppelt so teuer, als wenn man Anfang des Jahres den Vorschlag der „Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr“ angenommen hätte und für uns brachte es grob 50% mehr, als der Vergleich bedeutet hätte.
Also Sieg und Weihnachtsgeld.
Konsequenz aus dem ganzen Verfahren: Wer im Recht ist und seine Position deutlich darstellt, sollte sich von der Zermürbungstaktik der Luftverkehrsunternehmen nicht beeindrucken lassen.
In der Überschrift steht zwar Schusskapitel, aber das Urteil hat uns außer Geld auch einen Fluggutschein der Condor zugesprochen. Wir fliegen also nochmal, allerdings nur mit Handgepäck.
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